Deine Anbaugemeinschaft in Rheinland-Pfalz – Treis-Karden | Mosel | Vordereifel

Der Patients Social Club e.V. ist eine legale Anbauvereinigung nach dem Cannabisgesetz (CanG) mit Sitz in Treis-Karden an der Mosel (Rheinland-Pfalz). Unsere Mitglieder schließen sich zusammen, um Cannabis gemeinschaftlich und ausschließlich zur eigenen Versorgung anzubauen – im Rahmen der geltenden Vorschriften.

Unsere Struktur ermöglicht es jedem Mitglied, individuelle Sorten auszuwählen, die den eigenen Bedürfnissen gerecht werden – z. B. in Bezug auf Wirkung, Aroma oder medizinische Eigenschaften. Der gemeinschaftliche Anbau senkt die Kosten und erhöht die Kontrolle über Qualität und Reinheit.

Wir verstehen uns als zuverlässige Anbaugemeinschaft – nicht als Anbieter oder Verkäufer, sondern als nach § 11 ff. CanG genehmigte Vereinigung zur gemeinsamen Eigenversorgung mit Cannabis.

Nein. Wir führen unsere Mitgliederverwaltung intern und geben keine personenbezogenen Daten wie Vor- oder Nachname an Behörden weiter.

Behörden erhalten ausschließlich Mitgliedsnummern – anonymisiert.

Deine Privatsphäre steht bei uns an erster Stelle.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 25€ . 
Hinzu kommt ein Selbstkosten-Beitrag für Cannabis. Dieser liegen zwischen 5€ und 8€ pro Gramm je nach Sorte.

Wir halten uns strikt an alle gesetzlichen Anforderungen des Cannabisgesetzes (CanG):

  • Kein öffentlicher Konsum

  • Keine Abgabe außerhalb der Anbaugemeinschaft

  • Keine Werbung oder gewerbliche Verwertung

  • Kein Zugang für Personen unter 18 Jahren

  • Dokumentierter Anbau & Rückverfolgbarkeit

Unser Ziel ist es, durch organisierte Selbstversorgung, die Abhängigkeit von kommerziellen Quellen zu reduzieren – unter höchsten Standards in puncto Sauberkeit, Sorte und Verantwortung.

Konsumverbote

1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

2. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

In Schulen und in deren Sichtweite

Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite

In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite

In öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite

In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr

Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

 Sichtweite bei einem Abstand von unter 100 Metern von dem Eingangsbereich.

3. In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.